Donnerstag, 16. Oktober 2014

Google und die Pflicht zur Schmerzensgeldzahlung


 Google läuft das "Recht auf Vergessen", die Verpflichtung rechtsverletzende Links zu löschen, weiter nach.  Ein spanisches Gericht sieht in der nicht rechtzeitigen Löschung ein so erhebliche Persönlichkeitsrechtsverletzung, das es dem Kläger gegenpüber Google Schmerzengeld zusprach. Etwas mehr hierzu auf meinem IT-Rechts-Blog unter http://fachanwalt-it-recht.blogspot.de/2014/10/schmerzensgeld-bei-rechtsverletzenden.html Auf deutsches Recht ist dies nicht so ohne weiteres übertragbar. Auch nach deutschem Recht ist aber die Möglichkeit eines  Schmerzensgeldanspruchs bei ganz erheblichen Persönlichkeitsrechtsverletzungen schon lange bekannt. Christoph Strieder, Anwalt in Solingen und Leverkusen, www.anwalt-strieder.de www.it-recht-fachanwalt.eu, www.recht.computer www.fachanwalt-für-gewerblichen-rechtsschutz.eu