Dienstag, 16. August 2011

Und wieder neu belehrt

Es nimmt kein Ende. Seit dem 4.8.2011 gibt es schon wieder eine neue Widerrufsbelehrung für Verbraucher.  Diesmal mit Schonfrist: 3 Monate. Also gilt für alle "Onlinehändler" und Dienstleister, wie z.B. Provider: schnellstens ändern, so der bundesweit tätige Internetrechtler und Fachanwalt für IT-Recht Chhristoph Strieder mit Büros in Solingen und Leverkusen. Jeder, der Geschäfte über das Internet macht, sollte dies zum Anlass nehmen, die kleine Ursache für eine große Wirkung, nämlich eine drohende wettbewerbsrechtliche Abmahnung, zu beseitigen. Ja, eine fehlerhafte Widerrusbelehrung kann nach wie vor von Mitbewerbern abgemanht werden. www.anwalt-strieder.de  www.fachanwalt-für-informationstechnologie.de ; www.it-recht-fachanwalt.eu



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